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Auszug Vereinsstatuten

Auszug aus den Statuten des Vereins
„Flying Ukuleles – Ukulele Club Austria“

 

2: Zweck

(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Allgemeinheit. Der Verein bezweckt

  1. die Förderung von Musik, in der die Ukulele verwendet wird;
  2. die Verbreitung und Erleichterung des Zugangs zum Musikinstrument Ukulele;
  3. die Verbreitung und Erleichterung des Zugangs zu Musik, in der die Ukulele verwendet wird;
  4. die Erleichterung der Beteiligung der Allgemeinheit an Musik, in der das Musikinstrument Ukulele verwendet wird;
  5. die Bewahrung und Förderung des Wissens der Allgemeinheit über das Musikinstrument Ukulele;
  6. die Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und Untersuchungen zum Musikinstrument Ukulele, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden;
  7. die Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit in der Verwendung des Musikinstruments Ukulele.

(2) Die Tätigkeit des Vereins ist ausschließlich auf die unmittelbare Verwirklichung dieser Zwecke gerichtet.

3: Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

(1) Der Verein verwirklicht den Vereinszweck unmittelbar selbst durch ideelle und finanzielle Mittel.

(2) Dem Verein stehen als ideelle Mittel zur Zweckerreichung folgende Maßnahmen zur Verfügung:

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