Auszug aus den Statuten des Vereins
„Flying Ukuleles – Ukulele Club Austria“
2: Zweck
(1) Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Allgemeinheit. Der Verein bezweckt
- die Förderung von Musik, in der die Ukulele verwendet wird;
- die Verbreitung und Erleichterung des Zugangs zum Musikinstrument Ukulele;
- die Verbreitung und Erleichterung des Zugangs zu Musik, in der die Ukulele verwendet wird;
- die Erleichterung der Beteiligung der Allgemeinheit an Musik, in der das Musikinstrument Ukulele verwendet wird;
- die Bewahrung und Förderung des Wissens der Allgemeinheit über das Musikinstrument Ukulele;
- die Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und Untersuchungen zum Musikinstrument Ukulele, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden;
- die Bildung und Weiterbildung der Allgemeinheit in der Verwendung des Musikinstruments Ukulele.
(2) Die Tätigkeit des Vereins ist ausschließlich auf die unmittelbare Verwirklichung dieser Zwecke gerichtet.
3: Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
(1) Der Verein verwirklicht den Vereinszweck unmittelbar selbst durch ideelle und finanzielle Mittel.
(2) Dem Verein stehen als ideelle Mittel zur Zweckerreichung folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Die Organisation, Abhaltung und Aufführung von Konzerten;
- die Organisation und Abhaltung von Probe- und Musikabenden;
- die Organisation und Abhaltung von Musikveranstaltungen;
- die Bereitstellung von Kursen, Workshops und Seminaren zur Bildung und Weiterbildung im Ukulelespiel;
- die Abhaltung von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Vorträge, Symposien, Seminare, etc);
- die Unterstützung von Forschungsprojekten;
- die Unterhaltung einer musikalischen Bibliothek in elektronischer und körperlicher Form;
- die Reparatur, Anschaffung und Zurverfügungstellung von Ukulele-Instrumenten;
- der Erwerb und die Anmietung von Räumlichkeiten und technischen Geräten;
- die Erstellung und Verbreitung von Publikationen und Informationsunterlagen in elektronischer und körperlicher Form;
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Einrichtung und Unterhaltung von Websites und Profilen in elektronischen, sozialen Netzwerken;
- die Kooperation mit Vereinen oder Institutionen im In- und Ausland mit gleichem oder ähnlichem Zweck.